DSA – Gesetzlicher Vertreter
Als gesetzlicher Vertreter gemäß Artikel 13 des Digital Services Act (DSA) vertreten wir in der EU tätige aber nicht ansässige Unternehmen und übernehmen die Kommunikation und Koordination mit den Aufsichtsbehörden, um die Einhaltung der Vorschriften des Digital Services Act zu gewährleisten. Diese Vertretung bieten wir aus Deutschland, Irland und den Niederlanden heraus an.
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DSA – GESETZLICHER VERTRETER
Rolle & Pflichten des gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 13 des Digital Services Act
Zielgruppe
Wer muss gemäß DSA einen Vertreter benennen?
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Mandantenstimmen zu unserer Datenschutzberatung
Mandant
(Datenschutzbeauftragter, kurz: DPO)
Redbubble Inc., 111 Sutter Street, 17th Floor, San Francisco, CA 94104, USA
"DP-Dock bringt mit seiner Professionalität, seinem Reaktionsvermögen und seiner umfassenden Erfahrung in der Beratung von in Europa tätigen globalen Technologieunternehmen einen echten Mehrwert für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen.
Mandant
(Datenschutzbeauftragter, kurz: DPO)
Universal Tennis, LLC, 525 University Avenue, Palo Alto, CA 94301, USA
"DP-Dock ist seit vielen Jahren unser designierter Art. 27 GDPR-Beauftragter - seit Kurzem sind Sie zusätzlich unser externer DSB: eine Entscheidung, mit der wir sehr zufrieden sind. Ihr Verständnis der globalen Trends im Datenschutz ist bemerkenswert - einschließlich der Bereitstellung von Sensibilisierungsschulungen für unsere Mitarbeiter auf der ganzen Welt."
Mandant
(Datenschutzbeauftragter, kurz: DPO)
Ottobock SE & Co. KGaA, Max-Näder-Strasse 15, 37115 Duderstadt, Germany
„Die Zusammenarbeit mit der DP-Dock als unserem externen Datenschutzbeauftragten ist in unserem Umfeld mit zahlreichen global verteilten Standorten immer zielführend und vertrauensvoll. Wir sind mit ihrer Dienstleistung rundum zufrieden: pragmatisch, lösungsorientiert, qualifiziert und, wenn notwendig, zeitnah.
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