Externer Datenschutzbeauftragter
für Unternehmen nach DSGVO und BDSG
Mit fundiertem Fachwissen und praxisorientierten Lösungen sorgen wir dafür, dass Ihre Datenverarbeitung rechtskonform und sicher erfolgt.
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Zielgruppe
Welches Unternehmen braucht einen externen Datenschutzbeauftragten?
01 Pragmatische Beratung
DP-Dock verfügt über umfangreiche Kenntnisse im Datenschutzrecht und langjährige Erfahrung in der datenschutzrechtlichen Optimierung von Prozessen. Wir sind keine „Nein-Sager", sondern unterstützen als „business enabler" pragmatisch bei der Einschätzung und Behebung datenschutzrechtlicher Risiken.
02 Globale Expertise aus Deutschland
Zu unseren Kunden gehören mehr als 100 internationale Unternehmen. Wir beraten Konzernunternehmen aus Europa, den USA und Asien. Wir kennen uns mit den Herausforderungen internationaler Unternehmen aus.
03 Ressourceneinsparung
Die gesetzlichen Anforderungen an einen Datenschutzbeauftragten sind sehr hoch. Die Einstellung eines internen Datenschutzbeauftragten kann für ein Unternehmen kostspielig sein, insbesondere wenn man die notwendige Weiterbildung und die zeitlichen Anforderungen berücksichtigt. Wir helfen Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter, Ressourcen zu sparen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen des Unternehmens professionell und effizient erfüllt werden.
04 Kündigungsschutz und Interessenkonflikte
Nicht jeder Mitarbeiter eines Unternehmens kann interner Datenschutzbeauftragter werden: Wenn es zu Interessenkonflikten mit anderen Tätigkeiten des Mitarbeiters kommt (häufig bei führenden Angestellten der Fall), so ist der interne Datenschutzbeauftragte nicht ordnungsgemäß bestellt. Interne Datenschutzbeauftragte profitieren auch von einem umfangreichen gesetzlichen Kündigungsschutz; sie sind praktisch unkündbar, ein „Fehlgriff" kann deshalb sehr teuer werden.
05 Schutz vor Bußgeldern
Unternehmen, die ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten nicht nachkommen, riskieren Bußgelder in Höhe von bis zu EUR 10.000.000 bzw. 2 % des weltweiten Unternehmens-Jahresumsatzes.
Tätigkeiten
Rolle & Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten
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Mandantenstimmen zu unserer Datenschutzberatung
Mandant
(Datenschutzbeauftragter, kurz: DPO)
Redbubble Inc., 111 Sutter Street, 17th Floor, San Francisco, CA 94104, USA
"DP-Dock bringt mit seiner Professionalität, seinem Reaktionsvermögen und seiner umfassenden Erfahrung in der Beratung von in Europa tätigen globalen Technologieunternehmen einen echten Mehrwert für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen.
Mandant
(Datenschutzbeauftragter, kurz: DPO)
Universal Tennis, LLC, 525 University Avenue, Palo Alto, CA 94301, USA
"DP-Dock ist seit vielen Jahren unser designierter Art. 27 GDPR-Beauftragter - seit Kurzem sind Sie zusätzlich unser externer DSB: eine Entscheidung, mit der wir sehr zufrieden sind. Ihr Verständnis der globalen Trends im Datenschutz ist bemerkenswert - einschließlich der Bereitstellung von Sensibilisierungsschulungen für unsere Mitarbeiter auf der ganzen Welt."
Mandant
(Datenschutzbeauftragter, kurz: DPO)
Ottobock SE & Co. KGaA, Max-Näder-Strasse 15, 37115 Duderstadt, Germany
„Die Zusammenarbeit mit der DP-Dock als unserem externen Datenschutzbeauftragten ist in unserem Umfeld mit zahlreichen global verteilten Standorten immer zielführend und vertrauensvoll. Wir sind mit ihrer Dienstleistung rundum zufrieden: pragmatisch, lösungsorientiert, qualifiziert und, wenn notwendig, zeitnah.
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