UK-GDPR Vertreter
für Unternehmen ohne Niederlassung im Vereinigten Königreich
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Zielgruppe
Welches Unternehmen braucht einen UK-GDPR Vertreter?
Ausnahmen
Die Verpflichtung, einen UK-Vertreter zu benennen, gilt nicht für Fälle, denen der Gesetzgeber nur ein geringes Risiko für Persönlichkeitsrechte beimisst. Dies ist der Fall, wenn Verarbeitungen nur gelegentlich stattfinden, keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten betreffen und voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten Betroffener führen. All diese Bedingungen müssen kumulativ gegeben sein; deshalb ist es selten, dass ein grundsätzlich in den Anwendungsbereich der UK GDPR fallendes Unternehmen von dieser Ausnahme profitieren wird.
Tätigkeiten
Rolle & Aufgaben des UK-GDPR Vertreters
Unsere Leistungen
Compliance mit der GDPR: Wie wir Ihr Unternehmen unterstützen
Der Vertreter:
- muss im UK niedergelassen sein.
- muss schriftlich benannt werden.
- hält ein Verarbeitungsverzeichnis (Artikel 30 UK GDPR) des vertretenen Unternehmens vor.
- soll für das Unternehmen handeln und muss deshalb Vertretungsmacht besitzen
Vorteile
DP-Dock als Datenschutz-Vertreter im Vereinigten Königreich
DP Dock fungiert über eine britische Tochtergesellschaft als Datenschutz-Vertreter im Vereinigten Königreich. Profitieren Sie mit Ihren Unternehmen von:
- unserer Erfahrung im internationalen Datenschutz und unserer rechtlichen Expertise.
- unseren Sprachkenntnissen, die eine reibungslose Kommunikation auf Deutsch, Englisch und in anderen Sprachen ermöglichen.
- unserem Netzwerk, das Ihnen im Ernstfall sofortigen Zugang zu auf das Datenschutzrecht spezialisierten Rechtsanwälten in Großbritannien ermöglicht.
Wenn Sie einen Datenschutz-Vertreter im Vereinigten Königreich benötigen oder noch unsicher sind, ob die Pflicht Ihr Unternehmen betrifft, sprechen Sie uns gerne an.
Feedback
Mandantenstimmen zu unserer Datenschutzberatung
Mandant
(Datenschutzbeauftragter, kurz: DPO)
Redbubble Inc., 111 Sutter Street, 17th Floor, San Francisco, CA 94104, USA
"DP-Dock bringt mit seiner Professionalität, seinem Reaktionsvermögen und seiner umfassenden Erfahrung in der Beratung von in Europa tätigen globalen Technologieunternehmen einen echten Mehrwert für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen.
Mandant
(Datenschutzbeauftragter, kurz: DPO)
Universal Tennis, LLC, 525 University Avenue, Palo Alto, CA 94301, USA
"DP-Dock ist seit vielen Jahren unser designierter Art. 27 GDPR-Beauftragter - seit Kurzem sind Sie zusätzlich unser externer DSB: eine Entscheidung, mit der wir sehr zufrieden sind. Ihr Verständnis der globalen Trends im Datenschutz ist bemerkenswert - einschließlich der Bereitstellung von Sensibilisierungsschulungen für unsere Mitarbeiter auf der ganzen Welt."
Mandant
(Datenschutzbeauftragter, kurz: DPO)
Ottobock SE & Co. KGaA, Max-Näder-Strasse 15, 37115 Duderstadt, Germany
„Die Zusammenarbeit mit der DP-Dock als unserem externen Datenschutzbeauftragten ist in unserem Umfeld mit zahlreichen global verteilten Standorten immer zielführend und vertrauensvoll. Wir sind mit ihrer Dienstleistung rundum zufrieden: pragmatisch, lösungsorientiert, qualifiziert und, wenn notwendig, zeitnah.
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