10 M€ Geldbusse wegen Verstoßes gegen die Datenschutzbestimmungen
- Autor: Wolfgang von Sandersleben, DP-Dock GmbH
- Letzte Aktualisierung: April 2024
- Kategorie: Rechtsdurchsetzung
Die französische Menschenrechtsorganisation Ligue des droits de l'Homme et du citoyen (LDH) hat bei der französischen Datenschutzbehörde eine Sammelklage gegen Uber eingereicht. Hintergrund sind Beschwerden von 170 französischen Uber-Fahrern. Die niederländische Datenschutzbehörde (AP) hat als zuständige Behörde ein Bußgeld in Höhe von 10 Millionen Euro gegen Uber Technologies, Inc. und Uber B.V. („Uber”) verhängt. Das Bußgeld ist eine Reaktion auf die Tatsache, dass das Unternehmen seinen Fahrern die Ausübung ihrer Rechte gegenüber dem Transportunternehmen erschwert hat.
Die AP stellte fest, dass Uber es den Fahrern unnötig kompliziert gemacht hatte, Anträge auf Einsicht oder Kopien ihrer persönlichen Daten zu stellen.
Die App für Fahrer enthielt zwar ein Formular, mit dem sie den Zugang zu ihren Daten beantragen konnten, aber es war nicht an einer leicht zugänglichen Stelle in der App platziert. Die Antworten auf Informationsanfragen waren unverständlich. Außerdem wurde in den Datenschutzrichtlinien nicht angegeben, wie lange Uber die personenbezogenen Daten seiner Fahrer aufbewahrt oder welche spezifischen Sicherheitsmaßnahmen es ergreift, wenn es diese Daten an Unternehmen in Ländern außerhalb des EWR übermittelt. Die Höhe der Geldbuße wurde von der AP entsprechend der Größe des Unternehmens und der Schwere der Verstöße festgesetzt. Zum Zeitpunkt der Verstöße arbeiteten rund 120.000 Fahrer in Europa für Uber. Uber hat gegen die Entscheidung der AP Berufung eingelegt. Die AP stellte fest, dass Uber nun Verbesserungsmaßnahmen in Bezug auf den Verstoß ergriffen hat.
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