Datenschutzbeauftragter und das neue BDSG – Weiterhin verpflichtend!
- Autor: Niklas Drexler
- Letzte Aktualisierung: 03.07.2023
- Kategorie: Datensicherheit
Externer oder interner Datenschutzbeauftragter. Mit der Einführung der DSGVO wurde das Thema des Datenschutzbeauftragten (DSB) plötzlich interessant. Für Außenstehende genauso wie für die Verantwortlichen im Unternehmen oder aber den DSB selbst. Die ehemals langweilige und kleinkariert wirkende Funktion drohte sexy zu werden. Für Beratungsunternehmen gab/gibt es plötzlich neue Tätigkeitsfelder. Allerdings ist das Thema nicht neu.
Die Abweichungen zu den Anforderungen des alten Bundesdatenschutzgesetzes sind eher überschaubar. Näheres zu den Aufgaben des DSB kann man hier finden und die Differenzen zum alten Gesetz werden hier erläutert. Gar nicht selten wird intensiv die Frage diskutiert, ob lieber ein interner oder externer DSB bestellt werden soll. Auf der einen Seite sind die Kosten für externe DSB sicher höher. Zumindest, wenn man die eigentlich notwendigen Qualifizierungskosten nicht berücksichtigt. Auf der anderen Seite entstehen aber auch Abhängigkeiten, weil ein interner DSB einen ähnlichen Kündigungsschutz genießt wie ein Mitglied eines Betriebsrates.
Kosten und Abhängigkeiten müssen abgewogen werden. Ausschlaggebend könnte sein, wie kritisch der Umgang mit personenbezogenen Daten im eigenen Unternehmen ist. Je wichtiger der Verantwortliche dieses Thema nimmt, desto mehr wird er sich für Erfahrung und Kompetenz entscheiden.