EDPB - Abschlussbericht: Studie zur Durchsetzung der Verpflichtungen aus der Datenschutz-Grundverordnung gegenüber Einrichtungen mit Sitz außerhalb des EWR
- Autor: Wolfgang von Sandersleben, DP-Dock GmbH
- Letzte Aktualisierung: Mai 2023
- Kategorie: Allgemeine Verpflichtungen
Um die Ermittlungs- und Abhilfebefugnisse der Aufsichtsbehörden gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter aus Drittländern, die unter den Anwendungsbereich von Artikel 3 (2) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fallen, besser durchsetzen zu können, ist die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit der vielversprechendste Weg. Allerdings gestaltet sich die Zusammenarbeit mit solchen Drittländern oft schwierig, da sie keine Vertreter im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) benannt haben und nicht bereit sind, mit den Aufsichtsbehörden zu kooperieren.
Um dieses Problem anzugehen, empfiehlt der Europäische Datenschutzausschuss (EDSB) kurzfristig den Abschluss eines Memorandum of Understanding. Darüber hinaus könnte auch der Einsatz von Rechtsinstrumenten im Bereich der strafrechtlichen Zusammenarbeit in Betracht gezogen werden, ähnlich dem bereits bestehenden Rechtshilfeabkommen mit den USA.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit und die Nutzung von Rechtsinstrumenten entscheidend sind, um eine effektive Durchsetzung des Datenschutzrechts zu gewährleisten. Insbesondere wenn es um Unternehmen aus Drittstaaten geht, die sich der Zusammenarbeit mit den europäischen Aufsichtsbehörden entziehen, können durch diese Maßnahmen die Datenschutzrechte der Bürger besser geschützt werden.
Die Studie wurde am 13. April 2023 veröffentlicht, umfasst 66 Seiten und kann hier abgerufen werden.