EU-Kommission setzt sich für die fristgerechte Umsetzung von EU-Richtlinien ein
- Autor: Wolfgang von Sandersleben, DP-Dock GmbH
- Letzte Aktualisierung: Dezember 2024
- Kategorie: Allgemeine Verpflichtungen
Die Europäische Kommission verstärkt ihre Bemühungen, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten (MS) die EU-Richtlinien in nationales Recht umsetzen. In diesem Zusammenhang hat die Behörde Vertragsverletzungsverfahren gegen 23 Mitgliedstaaten eingeleitet, die insbesondere die NIS-2-Richtlinie und die Richtlinie über die Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen betreffen. Diese Initiative zielt darauf ab, den Verbraucherschutz, den Umweltschutz und die digitalen Innovationen zu stärken.
Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren und ihre Umsetzungsmaßnahmen abzuschließen, da sie die für Mitte Oktober gesetzte Frist zur Umsetzung der Vorschriften in nationales Recht verpasst haben. Die Kommission fordert diese Länder dringend auf, umgehend zu handeln, um kritische Dienste zu sichern und sich vor Cyber-Bedrohungen zu schützen. Ohne vollständige Umsetzung riskiert die EU uneinheitliche Cybersicherheitsstandards, die die kollektive Widerstandsfähigkeit untergraben könnten. Die NIS 2, die ein hohes Maß an Cybersicherheit in der EU gewährleisten soll, deckt wichtige Sektoren wie Energie, Gesundheit, Verkehr und digitale Dienste ab. Die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und der Kapazitäten für die Reaktion auf Vorfälle ist für alle an der Lieferkette eines Dienstes beteiligten Akteure von großer Bedeutung.
Verzögerungen bei der Umsetzung in den Mitgliedstaaten behindern nicht nur den Fortschritt, sondern bergen auch Schwachstellen, die sich auf Unternehmen, öffentliche Dienste und Bürger auswirken könnten. Außerdem könnte sich die EU stärker auf die Durchsetzung solcher Vorschriften konzentrieren, wenn es um private Einrichtungen geht. Durch die Einhaltung allgemeiner Verpflichtungen, die in den Richtlinien festgelegt sind, wie z. B. die Ernennung eines EU-Beauftragten für die NIS 2, verfügen die Unternehmen über einen Standard, mit dem sie auf kommende nationale Gesetze vorbereitet sind.
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